Der Corona-Inzidenzwert für den Kreis Minden/Luebecke sinkt aktuell auf unter 50 und für den Tennissport ergeben sich wieder neue Freiheiten, aber die Entwicklung kann sich durchaus wieder umkehren. Der TC Dielingen wird sich bemühen, die geforderten Standards zu beachten und auch umzusetzen.
Regelungen Tennissport (kontaktfreier Sport) in NRW ab 28.05.2021:
Nach aktueller Corona-Schutzverordnung (Stand 27.05.21)
Regelungen Tennissport (kontaktfreier Sport) in NRW ab 28.05.2021:
Nach aktueller Corona-Schutzverordnung (Stand 27.05.21)
Bereiche |
Regelungen für das Tennisspiel |
Stufe 2: 7-Tage-Inzidenz 35 bis 50 |
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Erlaubter Sportbetrieb: |
Draußen: Einzel, Doppel im Spiel, Wettkampf- und Trainingsbetrieb ohne Begrenzung Drinnen: siehe oben mit Test und einfacher Rückverfolgbarkeit |
Zuschauer: |
Draußen: Bis 100 Zuschauer mit einfacher Rückverfolgbarkeit (Name, Adresse, E-Mail oder Tel. Nr. aller Personen digital/schriftlich erfasst und 4 Wochen gespeichert) und Mindestabstand Ab 101 bis max. 1.000 Zuschauer: 1/3 der regulären Zuschauer-Kapazität* mit fest zugewiesenen Sitz- und Stehplätzen bei Einhaltung des Mindestabstands und einfacher RV Drinnen: max. 1/3 der regulären Zuschauer-Kapazität (bis max. 500 Zuschauer)* mit - Test - Besondere Rückverfolgbarkeit: einfache RV zzgl. Sitzplan - Fest zugewiesene Sitz- und Stehplätze - Mindestabstand |
Gemeinschafts-räume, Duschen und Umkleiden: |
Geöffnet mit - Mindestabstand - Hygienevorschriften |
Vereinsgastronomien: |
Außengastronomie ohne Negativtestnachweis und Vorgaben siehe Stufe 1 Innengastronomie mit Negativtestnachweis und Vorgaben siehe Stufe 1 |
Aktuelle Corona-Auflagen
https://www.wtv.de/article/Aktualisierung-der-Coronaschutzverordnung