Jahreshauptversammlung 2021
Zu Beginn dieses Jahres konnte die satzungsgemäße Jahreshauptversammlung 2021 wegen bestimmter Corona-Beschränkungen nicht stattfinden.
Aufgrund der sinkenden Corona-Inzidenzzahlen sind nun, unter bestimmten Auflagen, derartige Präsenzveranstaltungen wieder möglich und der TCD-Vorstand lädt alle Mitglieder für
- Donnerstag, den 22. Juli 2021 um 18 Uhr
zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein.
Die Versammlung findet im Clubhaus des TC Dielingen statt und der Vorstand hofft auf rege Beteiligung.
Ganz ohne Corona-Einschränkungen geht es immer noch nicht und in der Einladung „s. Link“ sind die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen wie z. B. Anmeldung, Test-/Impfnachweis zu entnehmen.
Neben den üblichen Berichten erhalten die Mitglieder wichtige Informationen zum wirtschaftlichen Umfeld des Clubs und werden auch darüber informiert, wie der TC Dielingen die Corona-Situation bisher überstanden hat.
Zu wählen sind:
- 2. Vorsitzender/de
- 1. Sportwart/in
- Pressewart/in
- Kassenprüfer/in
Weiterhin sinkende Corona-Inzidenzzahlen
Die aktuelle Corona-Entwicklung im Kreis „Minden/Lübbecke“ erlaubt weitere Freiheiten im Tennissport und auch für die Wettkämpfe „Sommer-2021“ hat der WTV, unter Beachtung von Corona-Hygieneauflagen, grünes Licht gegeben. Im Kreis Minden/Lübbecke gelten nunmehr die Regelungen der Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung NRW.
Aufgrund der unsicheren Corona-Entwicklung hat der TC Dielingen allerdings keine offizielle Mannschaft für die Sommersaison-2021 in NRW gemeldet. Unsere 1. Herren spielen unter dem TSV Brockum in Niedersachsen und einige TCD-Mitglieder sind als Gastspieler in anderen Mannschaften gemeldet.
Regelungen Tennissport (kontaktfreier Sport) in NRW ab 28.05.2021:
Nach aktueller Corona-Schutzverordnung (Stand 27.05.21) Bereiche |
Regelungen für das Tennisspiel |
Stufe 1: 7-Tage-Inzidenz 0 - 35 |
|
Erlaubter Sportbetrieb: |
Draußen: Einzel, Doppel im Spiel, Wettkampf- und Trainingsbetrieb ohne Begrenzung Drinnen: siehe oben mit Test und einfacher Rückverfolgbarkeit |
Zuschauer: |
Draußen: Bis 100 Zuschauer mit einfacher Rückverfolgbarkeit (Name, Adresse, E-Mail oder Tel. Nr. aller Personen digital/schriftlich erfasst und 4 Wochen gespeichert) und Mindestabstand Ab 101 Zuschauer: 1/3 der regulären Zuschauer-Kapazität* mit fest zugewiesenen Sitz- und Stehplätzen bei Einhaltung des Mindestabstands und einfacher RV Drinnen: max. 1/3 der regulären Zuschauer-Kapazität* mit - Test - Besondere Rückverfolgbarkeit: einfache RV zzgl. Sitzplan - Fest zugewiesene Sitz- und Stehplätze - Mindestabstand - Max. 1.000 Zuschauer |
Gemeinschaftsräume, Duschen und Umkleiden: |
Geöffnet mit - Mindestabstand - Hygienevorschriften |
Vereinsgastronomien: |
Außen- und Innengastronomie ohne Negativtestnachweis, Zuweisung fester Sitz- oder Stehplatz, einfache Rückverfolgbarkeit, Mindestabstand und Einhaltung der sonstigen Hygienevorschriften |
Aktuelle WTV Corona-Regeln
https://www.wtv.de/article/Aktualisierung-der-Coronaschutzverordnung
Corona-Auflagen für Tennissport gelockert
Der Corona-Inzidenzwert für den Kreis Minden/Luebecke sinkt aktuell auf unter 50 und für den Tennissport ergeben sich wieder neue Freiheiten, aber die Entwicklung kann sich durchaus wieder umkehren. Der TC Dielingen wird sich bemühen, die geforderten Standards zu beachten und auch umzusetzen.
Regelungen Tennissport (kontaktfreier Sport) in NRW ab 28.05.2021:
Nach aktueller Corona-Schutzverordnung (Stand 27.05.21)
Regelungen Tennissport (kontaktfreier Sport) in NRW ab 28.05.2021:
Nach aktueller Corona-Schutzverordnung (Stand 27.05.21)
Bereiche |
Regelungen für das Tennisspiel |
Stufe 2: 7-Tage-Inzidenz 35 bis 50 |
|
Erlaubter Sportbetrieb: |
Draußen: Einzel, Doppel im Spiel, Wettkampf- und Trainingsbetrieb ohne Begrenzung Drinnen: siehe oben mit Test und einfacher Rückverfolgbarkeit |
Zuschauer: |
Draußen: Bis 100 Zuschauer mit einfacher Rückverfolgbarkeit (Name, Adresse, E-Mail oder Tel. Nr. aller Personen digital/schriftlich erfasst und 4 Wochen gespeichert) und Mindestabstand Ab 101 bis max. 1.000 Zuschauer: 1/3 der regulären Zuschauer-Kapazität* mit fest zugewiesenen Sitz- und Stehplätzen bei Einhaltung des Mindestabstands und einfacher RV Drinnen: max. 1/3 der regulären Zuschauer-Kapazität (bis max. 500 Zuschauer)* mit - Test - Besondere Rückverfolgbarkeit: einfache RV zzgl. Sitzplan - Fest zugewiesene Sitz- und Stehplätze - Mindestabstand |
Gemeinschafts-räume, Duschen und Umkleiden: |
Geöffnet mit - Mindestabstand - Hygienevorschriften |
Vereinsgastronomien: |
Außengastronomie ohne Negativtestnachweis und Vorgaben siehe Stufe 1 Innengastronomie mit Negativtestnachweis und Vorgaben siehe Stufe 1 |
Aktuelle Corona-Auflagen
https://www.wtv.de/article/Aktualisierung-der-Coronaschutzverordnung
Platzregen in Dielingen
Land unter meldete unser Platzwart „Günter Joachimmeyer“ am Montag den 17.05.21. Ungewöhnlich starker Mai-Regen verwandelte unsere Tennis-Außenanlage in eine Seenlandschaft.
Aktuelle Corona-Auflagen
https://www.wtv.de/article/Aktualisierung-der-Coronaschutzverordnung
Freilufttennis ist wieder möglich!
Lange haben wir gewartet, aber nun ist endlich wieder Freilufttennis auf der Tennisanlage des TC Dielingen, unter bestimmten Corona-Hygieneauflagen, möglich.
Die Plätze sind hergerichtet und am letzten April-Wochenende haben fleißige Helfer die Netze aufgehängt und letzte Arbeiten an der Außenanlage erledigt.
Allerdings verfolgen uns immer noch die strengen Corona-Hygieneauflagen und z. Zt. ist nur Einzel auf den Außenanlagen möglich und die Nutzung von Duschen und Aufenthaltsräumen ist noch untersagt; bitte die Aushänge beachten und die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage „s. u. WTV-Link“. Wichtig ist, dass die sich alle Personen, beim Betreten der Anlage, für die Corona-Nachverfolgung registrieren müssen. Für die Erfassung sind Listen „Kasten an der Terrasse“ vorhanden, aber wer die Luca-App besitzt, kann sich auch mit dem CR-Code des TC Dielingen ein-/aus- checken.
Nun muss nur noch das Wetter besser werden und durch die lange Pause langsam starten!
Aktuelle Corona-Auflagen
https://www.wtv.de/article/Aktualisierung-der-Coronaschutzverordnung